Vorratsdatenspeicherung: Bei Goneo zukünftig optional
Ein interessantes kleines Feature hat der Webhoster goneo jetzt für alle Kunden freigeschaltet. Dort können Kunden ab sofort selbst entscheiden ob die IP-Adressen der Webseiten-Besucher zukünftig in das Logfile geschrieben werden oder nicht. Denn diese “Vorratsdatenspeicherung” ist in der aktuellen Diskussion eines Urteils des Berliner Amtsgerichts eben nicht mehr zulässig. „Wir möchten goneo-Kunden mit der Einführung der neuen Zusatzfunktion eine Art „erweitertes Protokollmanagement“ ermöglichen. Unseren Kunden geben wir damit die Möglichkeit, die Zugriffe auf Ihre Webpräsenz in anonymisierter Form zu erfassen“, so Marc Keilwerth, Geschäftsführer von goneo.
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