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Sieg für die Speicher-Gegner. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung, die auch alle Webhoster und Email-Anbieter betrifft, ist in ihrer derzeitigen Form unzulässig. Alle aktuell gespeicherten Daten müssen jetzt kurzfristig gelöscht werden. Besonders hohe Maßstäbe hat dabei das Verfassungsgericht an die Telefon- und Kommunikationsdaten gelegt. Hier seien derzeit die Bedingungen der Erhebung viel zu unbestimmt um einen solchen schwerwiegenden Eingriff zu rechtfertigen. Auch sei die technische Sicherheit der Daten besser sicherzustellen. Grundsätzlich sei eine Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Abwehr schwerwiegender Gefahren zulässig, nicht aber in der aktuell definierten Form. Jetzt müssen wohl alle bereits gespeicherten Daten kurzfristig gelöscht werden. Die Anforderungen an die Erhebung von IP-Adressen sind laut Verfassungsgericht niedriger, da sich aus ihnen nicht direkt Personenprofile zusammensetzen lassen. Die genaue Bedeutung des Urteils, insbesondere in Bezug auf IP-Adressen und Löschung der bestehenden Daten, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Zur.

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