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04.02.2012 15:04Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hallo liebe Forengemeinde,
ich möchte hier mal von meinen Erfahrungen mit dem Anbieter Top Hoster (Media Webline GmbH) berichten.
Technisch gesehen, kann ich überhaupt nichts sagen. In der gesamten Zeit, wo ich da Kunde war, hat alles funktioniert und Anfragen wurden auch recht zeitnah beantwortet.
Aufgrund einer Zusammenlegung aller meiner Projekte, bin ich zu einem anderen Anbieter gewechselt, da dort die Angebote einfach besser sind.
Laut AGB beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende, also habe ich Mitte Januar zu Ende Februar gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt war mein Vertrag bis zum 21.02.2012 bezahlt.
Ein paar Tage später, hatte ich auch die Kündigungsbestätigung im Postfach, welche mir zum 29.02.2012 bestätigt wurde. Bis hierhin ist alles wunderbar gelaufen.
Danach habe ich eine neue Rechnung erhalten, wo mir der Zeitraum 22.02.2012 - 21.03.2012 berechnet wurde.
Ich habe per E-Mail freundlich darum gebeten, die Abrechnung neu zu erstellen, da dieses meiner Meinung nach nicht korrekt ist.
Es wurde der gesamte Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht und dann erhielt ich folgende Antwort:
"Bei einer Kündigung erfolgt leider keine Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Beträge."
Da ich die Sache vernünftig und ohne weitere unnötige Kosten erledigt haben wollte, habe ich keine Rücklastschrift veranlasst und nochmal um Bearbeitung gebeten.
Folgende Antwort erreichte mich heute Nacht:
"Ihre Kündigung wurde gemäß unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen zum 29.02.2012 durchgeführt.
Insofern ist der Monatsbetrag für Ihr Paket noch einmal fällig. Wir erwarten gern den Ausgleich Ihrer offenen Rechnungen."
Das bedeutet für mich, dass sich die Firma Media Webline aufgrund seiner AGB, mich um 22 Tage Gebühren bringen will und noch nicht einmal merkt, dass der Rechnungsbetrag bereits beglichen ist (Lastschriftverfahren).
Sollte bis Montag keine vernünftige Lösung vorhanden sein, sehe ich mich leider gezwungen, hier doch eine Rücklastschrift zu veranlassen.
Na ja, mein Fazit ist ganz einfach der, dass Tophoster zwar technisch gesehen ein sehr guter Anbieter ist, aber in Sachen Buchhaltung evtl. noch was lernen sollte.
Gruß
Sven
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AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hallo Sven,
wir haben Ihren Beitrag in der Webhostlist gelesen und möchten Ihnen hierzu gern mitteilen, dass der Fehler definitiv bei uns liegt und hier wohl ein Mitarbeiter / Mitarbeiterin das sehr "eifrig" ausgelegt hat. :-( Das ist insofern nicht richtig und wir werden das in unserem Billing-Team umgehend prüfen und Sie direkt per E-Mail informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr tophoster.de Team** NEU: Hosting Produkte 2.0 verfügbar **
www.tophoster.de | info@tophoster.de
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08.02.2012 09:08AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hallo,
dieser Vorgang ist jetzt erledigt worden, der zuviel abgebuchte Betrag soll mir zurück erstattet werden.
Ärgerlich ist es aber schon, dass man nach mehreren E-Mails und einen Beitrag bei der WHL erst Gehör bekommt.
Gruß
Sven
- 08.02.2012 13:56
AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hallo Sven,
wir werden demnächst einen Qualitätsmanager als Funktion einführen und dieser ist für diese Art von Angelegenheiten für alle unsere Kunden der Ansprechpartner. Damit möchten wir zum einen eine höhere Servicequalität gewähren und zum anderen dadurch die Zufriedenheit alle Kunden steigern.
Vielen Dank für Ihre Zeit und wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
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03.04.2012 11:40AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
das kann ich nur bestätigen. Die scheinen Ihre eigenen AGB nicht zu kennen.
ich erhielt am Wochenende eine letzte Mahnung per Post - ohne vorher eine Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben.
Dort wird aufgeführt, dass das Hostingpaket gesperrt wurde und auf die AGB - Ziffer 5.6 verweisen.
Nur geht es in deren AGB im Punkt 5.6 um nicht eingelöste Schecks und nicht um die Sperre wegen Zahlungsverzug.
Diese ist in 5.5 geregelt und besagt, dass eine Sperre erfolgen kann
- nachdem diese angedroht wurde und
- nachdem man 75 EUR oder einen Monat im Verzug ist.
Tja, soweit sogut. Wäre auf der Zahlungsaufstellung nicht ein "zahlbar bis 04.03.2012"
einen Monat im Verzug bin ich somit ab dem 05.04.2012 - den hatten wir am Wochennede bzw bis zum Erstellen dieser letzten Mahnung nicht - und trotzdem war das Paket gesperrt.
Und auch die Androhung der Sperre erfolgte (bei nicht zugegangener Mahnung) nicht.
und leider wurde auf 2 Emails nichr reagiert. Die Tickets wurden erzeugt, aber, es kam nur einmal ein "Wir haben Ihre Anfrage zur Kenntnis genommen und werden diese so schnell wie möglich bearbeiten" zurück und das wars.
Eben wurde mir dann telefonisch mitgeteil dass die Sperre zu früh erfolgte nachdem ich mich beschwerte.
Somit kann man nur sagen - sie kennen die AGB nicht und verstossen sogar gegen diese.
ich lass mich überraschen wie kooperativ es nun weitergeht und wann die Sperre aufgehoben ist, davon mache ich abhängig was ich weiter machen werde.Geändert von holy142 (03.04.2012 um 11:55 Uhr)
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03.04.2012 17:15AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hallo zusammen,
auch ich habe heute eine letzte schriftliche Mahnung bekommen. Da ich davon ausgegangen bin das ich gekündigt habe (was mir per email bestätigt wurde) sah ich auch nicht die Veranlassung ins Service Portal zu gucken. Da ich werde schriftlich noch per email darüber informiert wurde das eine Rechnung oder Mahnung vorliegt hat es mich schon sehr gewundert eine letzte Mahnung zu erhalten die ich nun innerhalb von 2 Tagen begleichen soll. Technisch ist gegen Top Hoster nichts einzuwenden aber die Rechnungsabteilung ist aufjedenfall stark verbesserungs würdig da dies nicht das erste mal der Fall ist das ich eine falsche Rechnung erhalte.
Grüße
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04.04.2012 19:13AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hi,
Ich habe eine ähnliche Erfahrung wie hans636 mit Top Hoster gemacht. Der letzte Abzock Verein. Ich kann diesen Anbieter keinem weiter empfehlen.
MfG
- 04.04.2012 23:44
AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Hallo Zusammen,
wir möchten einmal vorab mitteilen, dass wir kein "Abzock Verein" sind, aber vielen Dank an @emil86 für den kreativen Hinweis. Es ist wohl heutzutage aufgrund der vor einigen Jahren "Geiz ist Geil" - Mentalität immer noch üblich und in den Köpfen vieler Menschen, dass die Rechnungen nicht in dem vereinbarten Zeitraum bezahlt werden müssen, sondern vielmehr wartet man auf die Mahnung. Dann kommt diese letztlich, wo durch der Dienstleister zum Ausdruck bringt, dass hier noch was nicht erledigt ist. Anstatt diesen Vorgang nunmehr zum Abschluss zu bringen, fühlt man sich noch persönlich uf den "Schlips" getreten. Das ist schon ein interessanter Kreislauf - nur mal zum Nachdenken angeregt.
Gern möchten wir auf den eigentlichen Post von holy42 eingehen:
Das wir unsere AGB nicht kennen, ist nicht richtig, aber der genannte Punkt 5.6 ist in dem Mahnschreiben ein Fehler, das haben wir bereits korrigiert (Vielen Dank für den Hinweis). Die Sperrung ist aufgrund der 2. Mahnung - Letzte Außergerichtliche Mahnung erfolgt, jedoch zu früh. Da können wir nur zum Ausdruck bringen, dass in diesem Fall ein "eifriges" Mahnwesen durchgeführt wurde. Das ist natürlich nicht so gewollt und wird intern geklärt!
Letztlich möchten wir noch anfügen, dass wir im Interesse unserer Kunden und der Unternehmung ein entsprechend aktives Mahnwesen haben. Das bedeutet, dass mit dem Eintritt des Verzug auch eine entsprechende Konsequenzen (wie Leistungssperrung) erfolgt - welche zuvor per E-Mail (Zahlungserinnerung + 1. Mahnung + 2. Mahnung) + Post (2. Mahnung) angekündigt wird. Diese Information ist wohl nicht angekommen, aus nicht bekannten Gründen.
Insgesamt nehmen wir das als konstruktive Kritik dankend an und das wird (wie bereits in einem älteren Post in dem Thread erwähnt) intern angegangen und daran gearbeitet. Derzeit konzentrieren wir uns massiv auf die Umstellung einer neuen Softwarelösung für das gesamte Unternehmen, womit auch das Billing neue Prozesse erhält.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und gern alles weitere per E-Mail an: billing@tophoster.de
Mit freundlichen Grüßen
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05.04.2012 09:33AW: Meine Erfahrung mit Top Hoster
Interessant ist, dass Emil und Hans beide 1 Beitrag haben und direkt 1 Tag nach einander sich angemeldet haben.
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