Werbung:
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 19 von 19

  1. Beiträge
    5.601
    Registriert seit
    16.06.2000
    Ort
    Mainz
    Foren-Guru

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Zitat Zitat von outremer
    ist die Polizei hier einer richterlichen Aufforderung gleichgestellt?
    Nein.

    Wenn ich richtig informiert bin ist es so, dass Du einer Aufforderung der Polizei bzw. StA nicht nachkommen musst, einer richterlichen Anordnung dagegen schon.

    Nur wird es so sein, dass die Polizei/StA eine richterliche Anordnung erwirken wird, wenn Du nicht reagierst und sie es für erforderlich hält.

  2. Registrieren, damit diese Werbung verschwindet.

  3. Beiträge
    1.471
    Registriert seit
    03.06.2005
    Foren-Guru

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Zitat Zitat von gill
    Nein.

    Wenn ich richtig informiert bin ist es so, dass Du einer Aufforderung der Polizei bzw. StA nicht nachkommen musst, einer richterlichen Anordnung dagegen schon.

    Nur wird es so sein, dass die Polizei/StA eine richterliche Anordnung erwirken wird, wenn Du nicht reagierst und sie es für erforderlich hält.
    Soweit ich weiß ist das umstritten... Das heisst ob du dazu verpflichtet bist oder es nicht darfst erzählt dir dann ein Richter (das liebe ich so am Rechtsstaat - Ich nenne ihn auch liebevoll "Russisch-Roulette-Staat"). Die Chancen dürften so 50/50 stehen... Das heisst im Zweifel einfach einen Würfel werfen. Liegt die Zahl zwischen 1 und 3 gibst du den Herren von der Polizei die Info, liegt sie zwischen 4 und 6 tust du es nicht...


  4. Beiträge
    566
    Registriert seit
    17.09.2005
    Vielschreiber

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Guten morgen!

    @gill & terrabyte

    Vorsicht vor juristischem Halbwissen, gerade im Strafrecht!

    Zitat Zitat von terrabyte
    Soweit ich weiß ist das umstritten... Das heisst ob du dazu verpflichtet bist oder es nicht darfst erzählt dir dann ein Richter (das liebe ich so am Rechtsstaat - Ich nenne ihn auch liebevoll "Russisch-Roulette-Staat"). Die Chancen dürften so 50/50 stehen... Das heisst im Zweifel einfach einen Würfel werfen. Liegt die Zahl zwischen 1 und 3 gibst du den Herren von der Polizei die Info, liegt sie zwischen 4 und 6 tust du es nicht...
    Ich weiß nicht, was daran umstritten sein soll. Die Herausgabe der IP durch ein Gericht ist nicht umstritten, sondern nur, ob dass auch die Polizei/StA alleine anordnen darf (vgl. S.1 dieses Threads).

    Im übrigen gilt, ganz besonders im Strafrecht: Es gibt bei bestimmten Delikten auch so etwas wie "Gefahr im Verzug". So gilt das z.B. auch bei der Überwachung der Telekommunikation, vgl. § 100b Abs.1 StPO. Soll heißen: Die StA/Polizei kann bei Vorliegen bestimmter Umstände ohne richterliche Anordnung tätig werden, es muss nur im Anschluss dann die richterliche Bestätigung eingeholt werden.

    Gerade angesichts solcher Kompetenzen ist stets im Einzelfall zu schauen, ob man einer bestimmten staatlichen Verfügung Folge leistet oder nicht. Ich glaube, kein Hoster hat Lust auf eine hektische Polizeiaktion.

    In der Praxis ist natürlich häufig das Problem, das der Hoster nicht genau weiß, ob er die verlangten Daten einfach so herausgeben kann oder ob er sich nicht selber dadurch strafbar macht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begeht.

    Alles Gute

    Martin Bahr
    Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
    Kanzlei Dr. Bahr
    Bahr@Dr-Bahr.com
    http://www.Dr-Bahr.com


  5. Beiträge
    1.471
    Registriert seit
    03.06.2005
    Foren-Guru

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Ich weiß nicht, was daran umstritten sein soll. Die Herausgabe der IP durch ein Gericht ist nicht umstritten, sondern nur, ob dass auch die Polizei/StA alleine anordnen darf (vgl. S.1 dieses Threads).
    Ja, darauf bezog sich meine Antwort.


  6. Beiträge
    566
    Registriert seit
    17.09.2005
    Vielschreiber

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Guten Tag!

    Zitat Zitat von terrabyte
    Ja, darauf bezog sich meine Antwort.
    Das kann man Deiner o.g. Anmerkung aber leider nicht entnehmen.


    Alles Gute

    Martin Bahr
    Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
    Kanzlei Dr. Bahr
    Bahr@Dr-Bahr.com
    http://www.Dr-Bahr.com


  7. Beiträge
    1.471
    Registriert seit
    03.06.2005
    Foren-Guru

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Zitat Zitat von RA Dr. Bahr
    Guten Tag!



    Das kann man Deiner o.g. Anmerkung aber leider nicht entnehmen.


    Alles Gute

    Martin Bahr

    Meine Antwort bezog sich (wie in meinem Beitrag zitiert) auf folgenden Kommentar:

    "Wenn ich richtig informiert bin ist es so, dass Du einer Aufforderung der Polizei bzw. StA nicht nachkommen musst, einer richterlichen Anordnung dagegen schon."

    Und eben dies scheint ja umstritten zu sein.


  8. Beiträge
    5.601
    Registriert seit
    16.06.2000
    Ort
    Mainz
    Foren-Guru

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Zitat Zitat von RA Dr. Bahr
    @gill & terrabyte

    Vorsicht vor juristischem Halbwissen, gerade im Strafrecht!
    Ok, also war das nicht so ganz richtig was ich von mir gegeben habe.

    In der Praxis ist natürlich häufig das Problem, das der Hoster nicht genau weiß, ob er die verlangten Daten einfach so herausgeben kann oder ob er sich nicht selber dadurch strafbar macht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begeht.
    Kann man denn generell sagen, dass es für den Hoster nicht schädlich ist, auf eine schriftlich vorliegende Anfrage von Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft zu erteilen oder ist es ratsam, im Einzelfall zunächst den eigenen Anwalt zu konsultieren?


  9. Beiträge
    1.471
    Registriert seit
    03.06.2005
    Foren-Guru

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Zitat Zitat von gill
    Kann man denn generell sagen, dass es für den Hoster nicht schädlich ist, auf eine schriftlich vorliegende Anfrage von Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft zu erteilen oder ist es ratsam, im Einzelfall zunächst den eigenen Anwalt zu konsultieren?
    Das weiß man vorher nicht (sagt ja so wie ich das verstehe RA Bahr...). Das erklärt dir dann hinterher der Richter mit vollen Konsequenzen versteht sich. Ich jedenfalls werde auf jeden Fall zuerst einen Anwalt konsultieren wenn die...netten Herren von der Polizei Informationen von mir haben möchten. Der kennt mehr Urteile und kann dann z.B. sagen die Chancen stehen 52 zu 48 für die eine Option oder sowas in der Art...dann habe ich wenigstens die leicht bessere Chance nicht mitten in die Kacke zu treten.

    Ich kann mich nur an einen Fall erinnern, wo dann jemand den ISP verklagt hat, weil er Daten einfach so an die Grünen weiter gegeben hat. Aber an den Ausgang dieses Falles kann ich mich nicht mehr erinnern.
    Geändert von terrabyte (14.04.2006 um 17:29 Uhr)


  10. Beiträge
    566
    Registriert seit
    17.09.2005
    Vielschreiber

    AW: Herausgabe von Nutzerdaten

    Guten morgen!

    Zitat Zitat von gill
    Kann man denn generell sagen, dass es für den Hoster nicht schädlich ist, auf eine schriftlich vorliegende Anfrage von Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft zu erteilen oder ist es ratsam, im Einzelfall zunächst den eigenen Anwalt zu konsultieren?
    Es reicht definitiv nicht aus, sich darauf zurückziehen, dass doch alles rechtmäßig sei, weil die Verfügung von einem staatlichen Träger komme.

    Zwar gibt es z.B. im Strafrecht den sog. Verbotsirrtum (§ 17 StGB), d.h. ein Täter wird nicht bestraft, wenn es unvermeidbar war, dass er nicht erkennen konnte, dass er eine Straftat begeht.

    An die Unvermeidbarkeit werden jedoch in der Praxis hohe Anforderungen gestellt.

    Zudem schützt der § 17 StGB den Hoster nicht vor etwaigen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

    Daher sich stets vorher bei dem Anwalt seines Vertrauens schlau machen, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.

    Alles Gute

    Martin Bahr
    Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
    Kanzlei Dr. Bahr
    Bahr@Dr-Bahr.com
    http://www.Dr-Bahr.com

 
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Content Relevant URLs by vBSEO 3.6.0