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Thema: Herausgabe von Nutzerdaten
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13.04.2006 16:40AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Nein.
Zitat von outremer
Wenn ich richtig informiert bin ist es so, dass Du einer Aufforderung der Polizei bzw. StA nicht nachkommen musst, einer richterlichen Anordnung dagegen schon.
Nur wird es so sein, dass die Polizei/StA eine richterliche Anordnung erwirken wird, wenn Du nicht reagierst und sie es für erforderlich hält.
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13.04.2006 17:25AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Soweit ich weiß ist das umstritten... Das heisst ob du dazu verpflichtet bist oder es nicht darfst erzählt dir dann ein Richter (das liebe ich so am Rechtsstaat - Ich nenne ihn auch liebevoll "Russisch-Roulette-Staat"). Die Chancen dürften so 50/50 stehen... Das heisst im Zweifel einfach einen Würfel werfen. Liegt die Zahl zwischen 1 und 3 gibst du den Herren von der Polizei die Info, liegt sie zwischen 4 und 6 tust du es nicht...
Zitat von gill
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14.04.2006 11:05AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Guten morgen!
@gill & terrabyte
Vorsicht vor juristischem Halbwissen, gerade im Strafrecht!
Ich weiß nicht, was daran umstritten sein soll. Die Herausgabe der IP durch ein Gericht ist nicht umstritten, sondern nur, ob dass auch die Polizei/StA alleine anordnen darf (vgl. S.1 dieses Threads).
Zitat von terrabyte
Im übrigen gilt, ganz besonders im Strafrecht: Es gibt bei bestimmten Delikten auch so etwas wie "Gefahr im Verzug". So gilt das z.B. auch bei der Überwachung der Telekommunikation, vgl. § 100b Abs.1 StPO. Soll heißen: Die StA/Polizei kann bei Vorliegen bestimmter Umstände ohne richterliche Anordnung tätig werden, es muss nur im Anschluss dann die richterliche Bestätigung eingeholt werden.
Gerade angesichts solcher Kompetenzen ist stets im Einzelfall zu schauen, ob man einer bestimmten staatlichen Verfügung Folge leistet oder nicht. Ich glaube, kein Hoster hat Lust auf eine hektische Polizeiaktion.
In der Praxis ist natürlich häufig das Problem, das der Hoster nicht genau weiß, ob er die verlangten Daten einfach so herausgeben kann oder ob er sich nicht selber dadurch strafbar macht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Alles Gute
Martin Bahr
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14.04.2006 13:25AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Ja, darauf bezog sich meine Antwort.Ich weiß nicht, was daran umstritten sein soll. Die Herausgabe der IP durch ein Gericht ist nicht umstritten, sondern nur, ob dass auch die Polizei/StA alleine anordnen darf (vgl. S.1 dieses Threads).
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14.04.2006 13:29AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Guten Tag!
Das kann man Deiner o.g. Anmerkung aber leider nicht entnehmen.
Zitat von terrabyte
Alles Gute
Martin Bahr
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14.04.2006 13:45AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Zitat von RA Dr. Bahr
Meine Antwort bezog sich (wie in meinem Beitrag zitiert) auf folgenden Kommentar:
"Wenn ich richtig informiert bin ist es so, dass Du einer Aufforderung der Polizei bzw. StA nicht nachkommen musst, einer richterlichen Anordnung dagegen schon."
Und eben dies scheint ja umstritten zu sein.
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14.04.2006 16:03AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Ok, also war das nicht so ganz richtig was ich von mir gegeben habe.
Zitat von RA Dr. Bahr
Kann man denn generell sagen, dass es für den Hoster nicht schädlich ist, auf eine schriftlich vorliegende Anfrage von Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft zu erteilen oder ist es ratsam, im Einzelfall zunächst den eigenen Anwalt zu konsultieren?In der Praxis ist natürlich häufig das Problem, das der Hoster nicht genau weiß, ob er die verlangten Daten einfach so herausgeben kann oder ob er sich nicht selber dadurch strafbar macht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begeht.
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14.04.2006 17:27AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Das weiß man vorher nicht (sagt ja so wie ich das verstehe RA Bahr...). Das erklärt dir dann hinterher der Richter mit vollen Konsequenzen versteht sich. Ich jedenfalls werde auf jeden Fall zuerst einen Anwalt konsultieren wenn die...netten Herren von der Polizei Informationen von mir haben möchten. Der kennt mehr Urteile und kann dann z.B. sagen die Chancen stehen 52 zu 48 für die eine Option oder sowas in der Art...dann habe ich wenigstens die leicht bessere Chance nicht mitten in die Kacke zu treten.
Zitat von gill
Ich kann mich nur an einen Fall erinnern, wo dann jemand den ISP verklagt hat, weil er Daten einfach so an die Grünen weiter gegeben hat. Aber an den Ausgang dieses Falles kann ich mich nicht mehr erinnern.Geändert von terrabyte (14.04.2006 um 17:29 Uhr)
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15.04.2006 11:32AW: Herausgabe von Nutzerdaten
Guten morgen!
Es reicht definitiv nicht aus, sich darauf zurückziehen, dass doch alles rechtmäßig sei, weil die Verfügung von einem staatlichen Träger komme.
Zitat von gill
Zwar gibt es z.B. im Strafrecht den sog. Verbotsirrtum (§ 17 StGB), d.h. ein Täter wird nicht bestraft, wenn es unvermeidbar war, dass er nicht erkennen konnte, dass er eine Straftat begeht.
An die Unvermeidbarkeit werden jedoch in der Praxis hohe Anforderungen gestellt.
Zudem schützt der § 17 StGB den Hoster nicht vor etwaigen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Daher sich stets vorher bei dem Anwalt seines Vertrauens schlau machen, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.
Alles Gute
Martin Bahr
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