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14.08.2008 12:08Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Es existieren ja bekanntlich so einige fragwürdige Katalog- und Whoisdienst- Anbieter, welche auf den eigenen Seiten die Whois-Angaben von Domains Dritter veröffentlichen.
Rein aus Neugier: inwieweit ist es in Allgemeinen rechtlich erlaubt die WHOIS-Angaben von fremden Domains (insbesondere .de Domains) auf eigenen Seiten zu “präsentieren“?
Gibt es zu dem Thema lesenswerte Artikeln oder gar aktuelle Urteile?
Gruß
ChristianGeändert von Herr (04.09.2008 um 12:52 Uhr)
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04.09.2008 12:52AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Ich denke die Frage ist für jedermann der eine eigene Domain besitzt von Interesse, besonders heutzutage bei der „Datenschutzproblematik“, wundere mich daher, dass diese seit mehr als zwei Wochen unbeachtet ist.
Es wäre nett, wenn der Lesende auch schreiben würde, ob diese Frage möglicherweise so unverständlich formuliert oder aber sehr schwierig zu beantwortet ist?
Gruß
Christian
- 04.09.2008 13:24
AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Die Whois Informationen sind doch überall frei verfügbar. Nehmen wir z.B. die Denic. Dort kann jeder - ob gerechtigtes Interesse vorliegt oder nicht - die Whoisinformationen abrufen.
Whoisdaten unterliegen ja in dem Sinne nicht dem Urheberrecht. Rechtlich bedenklich wird es erst dann, wenn diese Daten dann in dunkle Kanäle verschwinden, um diese z.B. zu verkaufen.
Nichts anderes liegt am Ende auch bei den Suchmaschinen vor. Dort sind ja auch alle im Index befindlichen Seiten frei zugänglich.Dresden-Hosting - günstiges Webhosting
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- 04.09.2008 13:39
AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Na, das darf aber nicht der Richtige hören...
Ich denke auch häufig, wie kann es möglicherweise verboten sein bereits veröffentlchte Daten zu veröffentlichen, aber das ist nicht des Pudels Kern.
Die Kombination der Daten ergeben durchaus einen urheberrechtlichen Aspekt! Und diese Rechte beginnen sicher nicht erst dort, wenn diese Daten möglicherweise in "dunkle Kanäle" verschwinden, sondern sie bestehen oder sie bestehen nicht, dann aber nie.
Einfacheres Beispiel:
Die Worte "bin", "der", "dieses", "ich", "Urheber" und "Textes" sind allesamt ungeschütze Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs. Jetzt würfel ich die Worte und schreibe "Ich bin der Urheber dieses Textes" und kann auf diese Wortkombination durchaus Urheberrechte haben. Ich kann den Text veröffentlichen, aber deswegen darf es nicht jeder auf seiner Webseite verwenden.
Das gleiche Prinzip trifft für alle Datensammlungen zu, insbesondere der WhoIs-Daten.MW-Internet Webhosting ISP seit 2003 im Dienste des Kunden - Postfach 1415 - 79202 Breisach am Rhein
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04.09.2008 14:00AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Was die Denic angeht wird auf deren Seite hingewiesen:
Nutzungsbedingungen
Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
Durch das Betätigen des untenstehenden Buttons "Akzeptieren" versichern Sie, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.[B]Gehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie Vollgas. [/B][B][URL="http://www.MediaOn.org/Index-DE.php"][/URL]
[/B]
- 04.09.2008 14:16
AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
So in etwa steht es bei den meisten NICs, aber das Problem ist immer, dass nicht alles stimmen muss was da geschrieben wird. Im UrHG widerspricht das zum Beispiel dem Zitatrecht, also einzelne WhoIs-Daten dürfen durchaus verwendet werden. Allerdingsdürfte in einem Gerichtsverfahren ein Richter durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Zusammenstellung der Daten urheberrechtlich relevant sind und zumindest nicht in größerer Anzahl anderwertig gesammelt und verwertet werden dürften.
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04.09.2008 21:59AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Die Veröffendlichung von WhoIs Daten auf einer seite die nicht zum NIC unternehmen gehört(im fall .de ist es denic) ist verboten! Der Domain Inhaber erlaubt nur Denic diese Daten zu veröffendlichen. Wer dies auf einer anderen Seite bekanntgibt macht sich dem Datenklau strafbar.
LG
- 04.09.2008 22:45
AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Okay, wenn es an dem sein sollte, kannst Du ja sicherlich auch Gesetze bzw. Urteile bringen, die Deine Aussage bekräftigen.
Edit:
Übrigens erlaubt nicht der Domaininhaber der Denic die Whois-Daten öffentlich bereitzuhalten, sondern hat der Domaininhaber durch die Registrierung der Veröffentlichung zugestimmt. Das ist nur ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Auf andere TLD ist dies sicherlich übertragbar.Dresden-Hosting - günstiges Webhosting
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- 04.09.2008 23:22
AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Wenn da nur ein Bruchteil Wahres dran sei, dann macht sich nahezu jeder Registrar und jeder Provider "strafbar", welche WhoIs-Informationen für belegte Domains anzeigen. Aber das hat genau mit dem beabsichtigten Zweck zu tun im Gegensatz zum Missbrauch für Werbung etc.
Ich unterstelle einfach mal "ich habe irgendwo mal gehört/gelesen => es ist so...", denn "Datenklau" als Begriff allein ist schon völlig deplaziert in diesem Zusammenhang.MW-Internet Webhosting ISP seit 2003 im Dienste des Kunden - Postfach 1415 - 79202 Breisach am Rhein
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05.09.2008 12:32AW: Wissensfrage: Whois-Angaben Dritter veröffentlichen
Ich berufe mich damit auf das Datenschutzgesetz.
Dieses Beinhaltet das die Daten von jemanden(also z.b. Domaininhaber) nur durch ausdrückliche Genehmigung auf einer seite online gestellt werden dürfen.
Und wer nicht ganz auf der Nudelsuppe daher geschwommen ist kann erkennen wenn man bei Denic eine WhoIs Anfrage startet das zuvor folgendes kommt:
Nutzungsbedingungen
Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
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So und wer jetz glaubt das ich mir das ausgedacht hab kann das gerne bei denic nachlesen!
LG
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