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    Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Sie wollen auch mal Massenabmahnen? Sie haben aber nicht mehr genug Geld für das Briefporto? Kein Problem!

    Jetzt neu dank LG Hamburg: Abmahnung per Email! Schnell, kostenlos und legal!

    Demnächst: Abmahnungen per Newsletter verschicken!

    http://www.gulli.com/news/lg-hamburg...sig-2010-02-03
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    Centralsystems ISP

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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Die Kanzlei Rasch benutzte eine Abmahnung per E-Mail, als man gegen einen Uploader bei Rapidshare vorgegangen war.
    Wie kommt die Kanzlei an die Userdaten von Rapidshare?
    Ich dachte mal gehört zu haben die speichern nichts und geben entsprechend auch
    keine Daten raus?

    Mit freundlichen Grüßen

    Raphael Planer
    Centralsystems ISP


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    Serverman

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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Könnte durch "ungeschicktes" Vorgehen des Uploaders passiert sein. So nach dem Motto: "Ich hab den gerippten Film hochgeladen. Hier der Link: ..."
    Stolz in irgendeinem Szene Forum gepostet... oder sowas...
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    actra.development

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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Find ich super - ab sofort kann man sämtliche Behördengänge per eMail erledigen.
    "Nicht angekommen? Nicht mein Problem, wenn ihr Mailserver nicht korrekt weiterleitet".

    Ach nein...verdammt...Behörden sind ja gleicher als Andere...


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    smartTERRA GmbH

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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Hallo,

    Autsch. Das LG Hamburg scheint sich weiter als der passende Partner für windige Internetrechtsangelegenheiten anbiedern zu wollen. Ich nehme über Jahre hinweg immer mehr Urteile und -begründungen wahr, bei denen sich mir der Magen umdreht.

    Schönen Gruß aus Duisburg,

    Falk Brockerhoff
    smartTERRA GmbH, Vogelsanger Weg 91, D-40470 Düsseldorf, Kontakt für Vetriebsanfragen
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    ADIT Systems

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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Zitat Zitat von smartTERRA GmbH Falk Beitrag anzeigen
    Ich nehme über Jahre hinweg immer mehr Urteile und -begründungen wahr, bei denen sich mir der Magen umdreht.
    Gab es vom LG Hamburg in den letzten Jahren überhaupt ein einziges Urteil, das nicht den Status "Approved by Internetausdrucker" bekommen hat?


    Gerade die Zustellung per eMail sollte jedem, der sich mit dem SMTP-Protokoll auseinander gesetzt hat, klar sein: ich kann alles vortäuschen, was ich will - und die eMail an sich gilt auch erst als angenommen, sobald der Mailserver dies mit "250 OK" bestätigt hat.


    Im vorliegenden Fall müsste sich das doch wunderbar vom Administrator der abmahnenden Kanzlei bestätigen lassen, Mailserver-Log-Dateien gibts ja nicht von ungefähr.
    ADIT Systems | Im Moos 22 | 84323 Massing | Mail | XING
    neu: Django-Hosting


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    netcup.de

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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Interessant ist das Ganze vermutlich nur dann, wenn die Logdateien der Mailserver von einer dritten, unabhängigen Partei verwaltet werden. Wird diese dann als Zeuge geladen, stellt eine eMail eine bessere Übertragung dar, als ein Einschreiben.

    Beispiel: Kunde eines Webhosters behauptet er hätte die eMail nicht erhalten. Das Gericht beauftragt eine Durchsuchung und der Webhoster wird als Zeuge vor Gericht geladen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dipl.-Ing. (BA) Felix Preuß
    Das Hostblog


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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Zitat Zitat von [netcup] Felix Beitrag anzeigen
    Beispiel: Kunde eines Webhosters behauptet er hätte die eMail nicht erhalten. Das Gericht beauftragt eine Durchsuchung und der Webhoster wird als Zeuge vor Gericht geladen.
    Wie lange dauert es von der Feststellung bis zum Verfahren/Beweissicherung? Nach welcher Frist müssen diese Art von personenbezogenen Daten gelöscht werden? Es sei denn man bedient sich der Vorratsdatenspeicherung, aber dazu muss der Mailprovider erstmal verpflichtet sein....
    irz42 Das individuelle Rechenzentrum für professionelle Bedürfnisse, seit 1986 im Dienste des Netzes tätig.
    me@xing


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    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Kein Plan von der Materie aber Gesetze sprechen wollen.;)


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    Erfahrener Benutzer

    AW: Jetzt neu: Abmahnung per Email!

    Naja, in dem Urteil gibt es etwas ganz Entscheidenes: der Empfänger hat zugegeben, dass die E-Mail angekommen ist und von der eigenen Firewall geblockt wurde - dieser Fehler kann doch nich dem Risikobereich des Absender zugeordnet werden.
    Ein Vergleich zur realen Welt hilft auch weiter: Wenn in einem Unternehmen der / die Sekretär(in) [muss man ja aufpassen, nich, dass es heißt, man hätte Vorurteile..] einen Brief fälschlicherweise in den Papiereimer schmeißt, als was gilt der Brief denn dann - zugegangen oder nicht?

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