Thema: Frage bezüglich Verträge
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07.04.2012 18:18AW: Frage bezüglich Verträge
Wollen wir wirklich nun uns wegen dem Plural "s" auf falsche Tatsachen ablenken lassen? Wenn man berichtigt, dann bitte mit Argumentation. Warum kein "s". Weil das Plural in der ausgeschriebenen Variante bereits enthalten ist. Bist du jetzt zufrieden oder wollen wir deinen Fauxpas auch näher erläutern?!
Was für ein Unterschied macht ein kleines Unternehmen gegenüber eines größeren Unternehmens aus? Mir erschließt sich deine Argumentation nicht. Im BGB wird da nicht unterschieden. Eine Bestätigung reicht eben nicht aus. Sondern es muss per Textform dem Verhandlungspartner übermittelt werden.
P.S.: Keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine Meinung.Viele Grüße
Dracul
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07.04.2012 18:29AW: Frage bezüglich Verträge
Weesly meinte glaube ich nicht ein kleines Unternehmen, sondern eher kleines Webhosting Produkt. Zum Beispiel eine Zusatz IP oder ein Paket für 0,80 Euro im Monat oder sowas. Halt etwas, was man im Zweifel verkraften könnte, wenns schief geht.
Bei größeren Sachen wie z.B. Dedicated Server oder Managed Server oder auch wichtige SLA habe ich bislang immer stets auf eine Papierform gepocht. Ich denke das ist einfach auch sicherer für beide Seiten.
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07.04.2012 18:37AW: Frage bezüglich Verträge
Ok, das würde dann Sinn ergeben. Ich würde als Unternehmer, egal um welche Produktart es sich handeln mag, immer die Bedingungen so gestalten, wie es das BGB vorsieht. Sonst steht man immer mit einem Bein in der Grauzone.
Viele Grüße
Dracul
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09.04.2012 22:43AW: Frage bezüglich Verträge
Dafür reicht doch aber auch eine Checkbox. § 305 II:
1) ausdrücklicher hinweist - "Wir haben AGB, diese sollen Bestandteil des Vertrages sein
2) Möglichkeit - etwa Link
3) Einverständnis mit Geltung - Checkbox
Zumindest wurde das doch von der Rechtsprechung so aufgenommen.
Zu einem solchen "einfachen" Vertragsschluss kann ja noch gut eine Verifizierung per Telefon kommen. Oder ein Brief mit einem Sicherheitscode. Oder SMS.
Letztlich kann auch die schriftliche Bestellung gefälscht sein.
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10.04.2012 08:57AW: Frage bezüglich Verträge
nun macht euch mit euren Häken nicht verrückt. Das Wesentliche wird über das Fernabsatzrecht definiert. Dadurch sind wir in der Lage, komfortabel über das Internet, am Telefon und Co. einzukaufen und es stehen dem Verbraucher auch noch besondere Rechte wie der 14-tägige Widerruf zu.
Wie ein Vertrag zustande kommt, ist, denke ich, auch klar (Willenserklärungen und diese basics).
Die alleinige Frage die sich an dieser stellt lautet, ob und wie der Vertragsschluss im Streitfall beweisbar ist. Hilfreich ist natürlich eine Urkunde (bitte selbst recherchieren, bin kein Anwalt) über den Vertragstext. Eine E-mail hat nicht den erforderlichen Charakter. es wird ohne Schriftstück also schwer, den Vertragsschluss nachzuvollziehen. Das ist auch schon die Erklärung dafür, dass einige Anbieter auf diese Form bestehen.
Für den Fall der Vorkassezahlung kann man sich selbst herleiten, weshalb häufiger auf die Schriftform verzichtet wird. Ist die Zahlung erbracht, ergibt sich für den Anbieter keine Notwendigkeit, noch irgendeine Leistung (Zahlung) einzuklagen. Viel mehr ist der Zahlungseingang als Willenserklärung kaum abzustreiten. Am Kiosk oder im Supermarkt ist es ebenso überflüssig, den Willen schriftlich zu fixieren.
Ich hoffe, das schafft ein bisschen Verständnis ganz ohne Paragrafen.
Schönen Start in die Woche
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