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29.04.2012 23:40AW: Domains und das Widerrufsrecht
Genauer geht es ja auch nicht um die Frage, was eine Domain ist, sondern was die Leistung des Unternehmers ist. Das geht ja in Richtung Verschaffung der Verfügungsmacht über die Domain und Konnektierung; und hier verschafft mir nicht der Provider meine eigentumsähnliche Position an der Domain, sondern er vermittelt meine Anfrage so an den NIC, dass dieser mir die Position verschafft. Eigentlich erhalte ich die Leistung also vom NIC.
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30.04.2012 00:07AW: Domains und das Widerrufsrecht
Nein, eine Domain ist keine Ware. Zudem sind Domains auch nicht pfändbar.
Weiterhin verkauft der Provider nur eine Dienstleistung und keine Domain (und auch kein Recht an einer Domain), sondern nur die Vornahme der Registrierung bei der jeweiligen Stelle. Eine Ware ist sachenrechtlich gesehen etwas Materielles. Ein Domainname ist nichts Materielles. Er ist weder Ware, noch Dienstleistung, sondern es gibt ein Recht an einem Domainnamen - dieses Recht kann man pfänden oder verkaufen.
- 30.04.2012 01:03
AW: Domains und das Widerrufsrecht
möööööööööööööp! Ganz falsch .....Zudem sind Domains auch nicht pfändbar.
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30.04.2012 01:24AW: Domains und das Widerrufsrecht
Zwar schon etwas länger her aber:
Blogger-Domain Nerdcore.de gepfändet
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- 30.04.2012 09:40
AW: Domains und das Widerrufsrecht
Je nach TLD sind Domains pfändbar. Eine .com-Domain kann z.B. gepfändet werden, eine de-Domain nicht.
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30.04.2012 10:43AW: Domains und das Widerrufsrecht
BGH, Beschluss vom 05.07.05, Az.: VII ZB 5/05, sagt ja, auch .de-Domains. Habe allerdings noch nicht den Volltext gelesen.
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30.04.2012 22:41AW: Domains und das Widerrufsrecht
Kommt darauf an, wo der Schuldner sitzt (wo man sich eben den Beschluss holt). Wenn der Schuldner in Deutschland sitzt, ist es egal, welche Rechte an Domains er besitzt (also egal ob .com, .de, .at &ct), es sind alle Rechte pfändbar. Im Zweifel ist es dann nur eine Frage der Vollstreckung.
Die DENIC hat meines Wissens nach in der Vergangenheit sich schon öfter geweigert, die Forderung anzuerkennen. Der Registrar ist ja in dem Falle der Drittschuldner und muss nach Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abgeben.
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29.10.2012 14:58AW: Domains und das Widerrufsrecht
Ich habe nicht die Situation des Widerrufs meines Vertrags, sondern die Beendigung dessen mit Domainmitnahme zu anderem Provider per KK.
Trotzdem die prinzipielle Frage, ob der Provider die Domain löschen darf, falls ich die Domain nicht oder nicht "rechtzeitig" per KK umziehe?
Der Vertrag wurde fristgerecht > 30 Tage vor Vertragsverlängerung gekündigt und die Domain zum KK (nicht CLOSE) vorgemerkt/angekreuzt. Provider verlangte daraufhin, spätestens 30 Tage vor Vertragsverlängerung=Vertragsende, den KK zu veranstalten, sonst würde die Domain geCLOSED. Darf er dies? Darf er die Domain CLOSEn nach Vertragsende? Der Provider meint, daß ihm ansonsten Gebühren entstünden, da er bei der Denic die Domain verlängern lassen müsste, (auf weitere Nachfrage) allerspätestens 18 Tage vor Vertragsende.
Danke,
gastax
- 29.10.2012 15:01
AW: Domains und das Widerrufsrecht
Denic -> .de -> Transit
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Widerrufsrecht
Von mfehleisen im Forum Internet-RechtAntworten: 14Letzter Beitrag: 13.11.2005, 17:46

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