Thema: Problem mit 1blu...
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25.05.2012 13:22Problem mit 1blu...
Moin,
ich habe ein "kleines" Problem mit 1blu.
Also:
Die chip Zeitung hat vor ca. einem Jahr einen Link geschrieben, wo man sich für 1 Jahr ein kostenlosen Webspace und eine Domain besorgen konnte.
Ich habe alle richtigen Daten angegeben, bis auf das Geburtsdatum.
Genau das ist mein Problem...
Ich habe 1 Monat davor vergessen zu kündigen, da ich die Domain seid Monaten nicht mehr genutzt habe.
Nun habe ich einen Brief vom Anwalt verhalten, wo nun drin steht, dass ich 88,90€ bezahlen muss (34,80€ für das Produkt, 15€ Mahngebühr und 39€ die Anwaltskosten).
Da ich noch minderjährig bin (bin 13 Jahre alt) und angegeben habe, dass ich 1990 geboren wurde.. kann ich was dagegen tun oder sollte ich lieber das Geld bezahlen?
Denn eigentlich bin ich ja noch nicht berechtigt Verträge abzuschließen.
Ich soll das Geld bis zum 04.06.2012 bezahlen :S
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Schon mal vielen Dank im Vorraus!
Grüße,
Kebo
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25.05.2012 13:50AW: Problem mit 1blu...
Führe diese Diskussion, lieber mit deinen Eltern.
Das wäre der richtige Weg.
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25.05.2012 13:57AW: Problem mit 1blu...
Würde ich ja, nur leider interessiert sich meine Mutter dafür nicht und mein Vater ist seid heute Morgen für ca. 1 Monat im Krankenhaus :/
- 25.05.2012 16:20
AW: Problem mit 1blu...
Hallo Kebo,
trotzdem solltest Du mit deiner Mutter in Kontakt treten und dieses Problem mit ihr soweit klären. Es geht hier allgemein um die offene Rechnung und dem Umstand, dass Du minderjährig bist. Deine Mutter wird auch hierfür Interesse haben und sich dann mit Deinem Vater auseinandersetzen.
Entweder ihr zahlt die offene Forderung oder ihr besteht darauf, dass Du noch nicht volljährig ist und keinen Vertrag schließen darfst. Hier würde jedoch - meines Erachtens - der Taschengeldparagraph (§110 BGB) greifen, denn 2,90€/Monat sind durchaus mit dem Taschengeld (welches Dir frei zur Verfügung stehen müsste) bezahlbar. Nicht vergessen sollte man, dass du 1blu "betrogen" hast, indem du dein Geburtsjahr auf 1990 eingestellt hast.
Viele Grüße
Julian
Keine Rechtsberatung.
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25.05.2012 18:00AW: Problem mit 1blu...
Nach meiner Auffassung greift das Argument Taschengeldparagraph hier nicht, da auch 2,90 EUR im Monat ein Dauerschuldverhältnis darstellen.
Ich schließe mich meinem Vorredner insofern an, als dass es aus der Situation nur 2 Wege hinaus gibt: bezahlen und nächstmöglich kündigen oder Vertrag durch Vormund als nichtig erklären lassen mit Verweiß auf deine Minderjährigkeit (beschränkte Geschäftsfähigkeit und mangelndes Einverständnis der Eltern).
Betrug oder Eingehungsbetrug wegen des falschen Geburtsjahres sind gern genommene Druckmittel um minderjährige zur Zahlung zu motivieren... die Rechtspraxis sieht aber wohl anders aus: http://www.verbraucherzeit.de/2009/0...gesetzt-werden
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)You never know, until you try!
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25.05.2012 18:42AW: Problem mit 1blu...
Man kann grundsätzlich sämtliche Daten falsch angeben. Damit begeht man keine Straftat. Es ist vielmehr das fehlende und falsche Verständnis, was Eingehungsbetrug bedeutet.
Eingehungsbetrug ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für die den Betrug gemäß § 263 StGB. Demnach betrügt jemand, der einen anderen vorsätzlich täuscht, [...].
Dieser Paragraph setzt den doppelten Vorsatz voraus. Nach dem deutschen Strafrecht hat gemäß § 15 StGB eine Straftat nur begangen, wer sie auch vorsätzlich begangen hat, oder wenn auch fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt wird. Dies ist auch der Grund, weshalb es neben der Körperverletzung, der gefährlichen und der schweren Körperverletzung auch den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gibt.
Wir haben hierbei normalerweise drei Arten des Vorsatzes. Zum Einen gibt es den dolus directus 1, den dolus directus 2 und den dolus eventualis.
Eine Straftat begeht, wer also zumindest die Handlung wissentlich vornimmt, ohne dass es ihm dabei auf den Taterfolg ankommt (directus 2). Der Betrug setzt durch "wer in der Absicht" normalerweise voraus, dass es sich um den directus 1 handelt, der Täter also den Taterfolg verwirklichen will.
Die Gerichte sagen aber auch, dass der § 263 StGB auch durch den dolus eventualis verwirklicht werden kann. Man nennt es dann umgangssprach den "Eingehungsbetrug".
Der dolus eventualis ist der Eventualvorsatz, also der bedingte Vorsatz, bei dem der Täter die Verwirklichung des Taterfolgs billigend in Kauf nimmt. Er tut es also nicht wirklich absichtlich, aber er rechnet damit oder geht zumindest davon aus, dass es dazu kommen könnte.
Jemand, der 13 Jahre alt ist, ist nach dem deutschen Strafrecht nicht strafmündig. Er kann also strafrechtlich für sein Verhalten nicht belangt werden. Er ist jedoch deliktfähig (ab 7 Jahren), wenn er in Anbetracht seines Alters auch versteht, was er tut.
Wenn nun ein mündig Minderjähriger (ab 14 Jahren) bei einem Hoster bestellt und auch bezahlen möchte, dabei ein falsches Geburtsdatum angibt und aus irgendeinem Grund nicht bezahlen kann, er aber damit nicht gerechnet hat, hat er sich nicht strafbar gemacht. Es ist nicht von Belange, ob er sein Geburtsdatum falsch angegeben hat. Dies ändert aber auch nichts daran, dass er natürlich ggf. Schadenersatz leisten muss.
Bestellt nun jemand, der Schulden hat bei einem Hoster und nimmt billigend in Kauf, dass er vielleicht nicht bezahlen kann, kann er sich dann durchaus des Betruges strafbar machen - des Eingehungsbetruges (dolus eventualis). Wer absichtlich bestellt und nie vorhatte, zu bezahlen, der macht sich grundsätzlich des Betruges strafbar.
Zum Taschengeldparagraph nach § 110 BGB:
Nennt man umgangssprachlich so, da es juristisch ja wieder eigenartig klingt.
Bedeutet: Ein unmündig Minderjähriger (ab 7 Jahren) oder ein mündig Minderjähriger (ab 14 Jahren) darf sich mit seinem Taschengeld kaufen, was er möchte. Der gesetzliche Vertreter kann da nicht eingreifen (außer z. B. die CD wieder wegnehmen).
Es wird dabei genannt:
"zu diesem Zwecke" und "zur freien Verfügung". Ersteres bedeutet, dass der Vertrag wirksam ist, wenn die Mami dem Sohn z. B. 200 Euro für eine neue Jacke gibt - auch, wenn das Kind z. B. nur 10 Euro im Monat erhält. Letzteres bedeutet, dass das Kind mit dem Geld machen kann, was es möchte, sofern es zur freien Verfügung bestimmt ist (die 200 Euro dürften also nur für die Jacke, zu diesem Zwecke eben, verwendet werden). Taschengeld kann demnach für alles eingesetzt werden, denn es ist bestimmt zur freien Verfügung durch das Kind.
Der Paragraph ist aber natürlich so geschrieben, dass ein Nicht-Jurist ihn erstmal gar nicht versteht. Was für einen Sinn das hat, weiß ich nicht:
1) Ein Vertrag zwischen einem Minderjährigen und einem anderen kann immer geschlossen werden. Er ist nur dann erstmal grundsätzlich schwebend unwirksam, also nicht nichtig, sondern einfach schwebend unwirksam. Die Eltern können das Vertragsverhältnis bestätigen oder ablehnen.Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Das bedeutet: Wird ein Vertrag geschlossen, gilt er nur dann als wirksam, wenn der Minderjährige auch die Leistung, die er erhält, in der Regel bezahlt hat (mit Mitteln bewirkt hat).
Hat der Minderjährige nicht bezahlt, ist der Vertrag schwebend unwirksam, völlig egal, wie viel er bezahlen müsste. Der Vertrag ist erst dann wirksam, wenn er bezahlt hat.
=> Wenn ein Minderjähriger nicht bezahlt, kann man also nicht aus dem § 110 BGB einen Zahlungsanspruch ableiten. Der Vertrag ist schwebend unwirksam.
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25.05.2012 18:50AW: Problem mit 1blu...
Also heißt es ich muss nicht bezahlen?
Muss ich denen dann vorher irgendwas schreiben, oder jetzt einfach den Brief ignorieren?
Denn hier steht noch folgendes: "Zum Geldempfang sind wir berechtigt. Sollte ein fristgerechter Zahlungseingang nicht zu verbuchen sein, so haben wir den Auftrag, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten."
Also würde dann etwas passieren?
GrüßeGeändert von [Mod] Jsc (27.05.2012 um 15:09 Uhr) Grund: Fullquote entfernt
- 25.05.2012 18:53
AW: Problem mit 1blu...
Eltern haften für Ihre Kinder. Täuscht ein Kind den Vertragspartner über sein tatsächliches Alter, sodass der Vertragspartner nicht erkennen kann, dass er einen Vertrag mit einem Minderjährigen abschließt, haften die Eltern für den Vertrag.
WebControl GmbH
Schimmelbuschstr. 9
40699 Erkrath
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25.05.2012 18:56AW: Problem mit 1blu...
Ich darf Dich leider rechtlich nicht beraten. Ich darf nur allgemeine Rechtsauskünfte geben. Ich darf auch rechtlich gesehen keinen Beispielfall erfinden und dann eine rechtliche Würdigung von mir geben, denn auch dann würde ich Dich rechtlich beraten, wenn auch indirekt.
Ich kann Dir nur so viel raten: Deiner Mami mal eine auf den Hintern hauen, denn als Erziehungsberechtigter hat man die Pflicht, sich mit sowas auseinanderzusetzen. Das Erzieherprivilig gemäß Art. 6, Abs. 2 GG nennt neben dem Recht auch die Pflicht.
@webcontrol: Vollkommener Unsinn. Diese Baustellen-Schilder sind nur Fülltexte und haben keinerlei rechtliche Aussage.
- 25.05.2012 19:03
AW: Problem mit 1blu...
mit freundlichen Grüßen
Jens Schaarschmidt
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