Thema: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
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17.07.2012 10:44AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
@ EloKoN
ich weiß nicht wie du darauf kommst (woher du deine Zahlen beziehst), dass 90 % aller Verfahrenseinstellungen rechtswidrig seien, doch überspannst du den Bogen wenn du das nichtbezahlen von Rechnungen mit dem ermorden eines Obdachlosen gleichstellst.
Zum Betrug bedarf es eines Vorsatzes. Kannst du den in 100% der Fälle nachweisen ?
Kannst du nicht. Also ist jede Betrugsanzeige die du erstattest potentiell eine falsche Verdächtigung.
Aber auch darum geht es nicht.
Vielmehr geht es im die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Es ist in deinem Interesse dass deine Leistungen vergütet werden.
Nach eigenen Angaben gehst du davon aus, dass es undenkbar ist, dass Rechnungen im nachhinein bezahlt werden.
Und der einzige der dem Abhilfe schaffen kann bist du. Es gibt zahlreiche Paymentanbieter deren Schnittstellen ohne großen Aufwand in ein Bestellsystem integriert werden können.
Ob du das nicht kannst oder nicht willst bleibt dahingestellt.
Fest steht, dass du dich durch deine Verweigerungshaltung einer erhöhten Gefahr aussetzt "betrogen" zu werden.
Das einbinden solcher Schnittstellen ist evtl. ein Aufwand von 2 oder 3 Stunden.
Stattdessen erwartest du, dass Staatsanwaltschaft, Kripo und Justiz ein vielfaches an Zeit aufwenden weil du deine Interessen nicht wahrnimmst.
Und zumindest hier in NRW hat die Staatsanwaltschaft keine Zeit für sowas.
Die sind mit dem Import von CD`s aus der Schweiz beschäftigt.
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17.07.2012 12:11AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Hallo,
ein erfahrener Webhoster kennt seine Rücklastquote und hat diese bereits in seinen Produkten einkalkuliert.
Zahlungsausfälle gibt es in jedem Business nicht nur bei Webhostern.
Gruss
Klaus
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17.07.2012 12:30AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Ich würde annehmen, dass der Betrüger nicht nur seinen Webhoster betrügt, sondern auch weitere Mitmenschen. Jedes Mal, wenn er ohne Bestrafung davon kommt oder wenn er sogar merkt, dass das Verfahren einfach eingestellt wird, ist das für ihn ein Zuspruch: Mach weiter illegale Dinge.
Es mag sinnvoll sein auf Prepaid umzusteigen, klar. Aber das Recht darf dem Unrecht nicht weichen: nur, weil oft betrogen wird, sollen die Rechtschaffenden sich überlegen, wie sie sich anders verhalten können, sollen von "auf Rechnung" zu Paypal wechseln und damit auch den ordentlichen Kunden die Möglichkeit dieser Zahlungsart nehmen? Die Gesellschaft soll leiden, weil es da einige gibt, die Scheiße bauen? Nicht überzeugend.
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17.07.2012 12:40AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
@Inet:
Wie ich darauf komme? Weil es geltendes Recht ist, ganz einfach.
Du hast die Grundsätze des Strafrechts und eines demokratischen Staates nicht verstanden, sonst würdest Du so etwas gar nicht schreiben.Stattdessen erwartest du, dass Staatsanwaltschaft, Kripo und Justiz ein vielfaches an Zeit aufwenden weil du deine Interessen nicht wahrnimmst.
Zudem geht es in diesem Thema eben darum, zu verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. Und kommt es einmal so weit - und das passiert im Geschäftsleben - erkläre ich, wie & was.
Bitte zitiere diese Stelle mal, ich kann mich nicht an eine solche Aussage erinnern.[...] doch überspannst du den Bogen wenn du das nichtbezahlen von Rechnungen mit dem ermorden eines Obdachlosen gleichstellst.
Ich selbst muss gar nichts nachweisen. Zudem geht es hier nicht um 100 % aller Fälle, sondern es geht hier um den Einzelfall.Zum Betrug bedarf es eines Vorsatzes. Kannst du den in 100% der Fälle nachweisen?
Und: Wenn ein Verfahren auf Grund von geringer Schuld eingestellt wurde, erkennt ja die Staatsanwaltschaft selbst bereits an, dass wohl ein erhärteter Tatverdacht besteht.
Es geht hier nicht um mich, sondern allgemein um Webhoster. Es ist schon ewig nicht mehr möglich, irgendetwas ohne Vorkasse bei mir zu erhalten.Fest steht, dass du dich durch deine Verweigerungshaltung einer erhöhten Gefahr aussetzt "betrogen" zu werden.
Das sieht de facto so aus, da kann ich Dir Recht geben. Aber nirgends im deutschen Recht steht, dass das Legalitätsprinzip aufgehoben wird, wenn die Staatsanwaltschaft keine Lust/Zeit hat.Und zumindest hier in NRW hat die Staatsanwaltschaft keine Zeit für sowas
Weiterhin
Es ist wohl klar, dass kaum ein Webhoster es herausfordert, jemanden anzeigen zu müssen. Man hat dafür normalerweise keine Zeit und kümmert sich lieber um die echten Kunden.
Doch auch geschieht es beispielsweise bei PayPal-Zahlungen, dass der gute Mann einfach eine Kreditkartenrückbuchung hat.
Ich finde es nicht verwerflich, dass man dann überlegt, wie genau man dagegen vorgehen kann. Denn der Staat ist verpflichtet, dagegen vorzugehen.
Vielmehr finde ich verwerflich, wenn man behauptet, man würde die Staatsanwaltschaften unnötig belasten. Das hat uns weder rechtlich zu interessieren, noch ist es unser Problem, denn dieses Problem hat der Staat selbst geschaffen.
Ich erinnere nur an die ganzen Abo-Fallen oder Abmahn-Anwälte. Glaubtest Du nicht? Ist aber so, auch diese Verfahren wurden und werden teilweise eingestellt - durch irgendwelche Gründe. Eindeutige Beweise die vorliegen, werden ignoriert.
Wir haben jedes Jahr einen zweistelligen Milliardenschaden durch Wirtschaftskriminalität. Und alles beginnt im Kleinen, das Übel kommt langsam.Geändert von EloKoN (17.07.2012 um 12:55 Uhr)
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17.07.2012 13:01AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Ist es denn überzeugend das der Steuerzahler dafür aufkommen soll das du nicht bereit bist dein Geschäft zeitgemäß zu betreiben ? Wieviel Steuergeld allein die Bearbeitung eines entsprechenden Strafantrages kostet.
Schon allein die Ökomomie des eigenen Handelns sollte einem doch nahelegen den Aufwand pro Kunde zu minimieren.
Kunde bestellt -> wird weitergeleitet zum Zahlungsanbieter seiner Wahl -> Zahlung wird bestätigt (erhält Rechnung) -> Dienstleistung wird erbracht.
VS
Kunde bestellt -> erhält Rechnung -> Dienstleistung wird erbracht -> Zahlungseingang prüfen -> Zahlungseingang prüfen -> Kunde mahnen -> Zahlungseingang prüfen -> Kunde mahnen -> Zahlungseingang prüfen -> Vorgang zum Inkasso geben -> Zahlungseingang abwarten -> Vorgang an die Staatsanwaltschaft geben -> Forderung ausbuchen.
Ein richtiger Betrüger betrügt keinen Webhoster. Betrüger sind in erster Linie an Geld, nicht an Webspace interessiert.
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17.07.2012 13:11AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
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17.07.2012 13:41AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Da gehen unsere Meinungen auseinander. Oder hast du den Eindruck ich plädiere dafür die Strafverfolgung einzustellen ?Du hast die Grundsätze des Strafrechts und eines demokratischen Staates nicht verstanden, sonst würdest Du so etwas gar nicht schreiben.
Doch auch im Hinblick auf die hehren Ziele unseres demokratischen Staates und seiner (teilweise fragwürdigen) Auslegung der eigenen Gesetze lege ich doch auch Wert darauf den Blick für die Realität nicht zu verlieren.
Wer es "potentiellen Betrügern" so leicht macht zu betrügen sollte sich wundern wenn genau das passiert.
Wer seine eingene Sorgfaltspflicht nicht ernst nimmt wird auch von anderen nicht ernst genommen.
Die Gerichte sind in hohem Maße überlastet. Weil eben jeder der Meinung ist das "sein Fall" so wichtig ist, dass er unbedingt sofort und mit aller Macht verfolgt werden muss.
Da kann es dann wirklich passieren das ein schweres Verbrechen nicht adäquat verfolgt wird, weil die Justiz mit irgendwelchen Eierdieben zu gange ist.
Der ein oder andere scheint ja förmlich drauf zu warten.
Mir ist ein Fall bekannt wo jemand überfallen und lebensbedrohlich verletzt wurde. Fast 4 Jahre hat es gedauert bis der Täter verurteilt wurde, weil das Amtsgericht keine Termine frei hatte.
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17.07.2012 14:03AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Dann hast Du meinen letzten Beitrag nicht gelesen.
Es wird immer mal passieren, dass man betrogen wird. Das liegt schon einfach daran, dass man nicht 8 h pro Kunde Zeit hat um 100 % zu prüfen, ob alles in Ordnung ist. Ich werde kaum eine Bonitätsprüfung und was weiß ich noch machen, wenn ein Kunde seine 100-Euro-Rechnung über PayPal bezahlen möchte und anschließend eine Kreditkartenrückbuchung macht.
Und der Steuerzahler, das sind wir.
Setze Dich bitte mit dem Grundgesetz und dem Strafrecht auseinander, denn darum geht es hier. So einfach ist dieses Thema nicht, da es grundlegende rechtliche Kenntnisse benötigt.
Also wiegen die Kosten höher als die rechtliche Verpflichtung, Straftaten zu erzeugen? Geld vor Bundesrecht?Wieviel Steuergeld allein die Bearbeitung eines entsprechenden Strafantrages kostet.
Zudem ist Betrug ein von Amts wegen her zu verfolgendes Delikt und kein Antragsdelikt. Und das hat einen Grund, weil es eben nicht ein unerhebliches Delikt wie z. B. Beleidigung ist. Man hat sich dabei schon etwas gedacht, dass man die deutschen Staatsanwaltschaften rechtlich verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und anzuklagen, wenn der Verdacht auf ein Betrugsdelikt besteht.
Das liegt an der Einstellungspraxis. Dadurch sinken die Statistiken und plötzlich kann man Plätze abbauen.Die Gerichte sind in hohem Maße überlastet. Weil eben jeder der Meinung ist das "sein Fall" so wichtig ist, dass er unbedingt sofort und mit aller Macht verfolgt werden muss.
Bitte lies dir mal Artikel zum Legalitätsprinzip durch, zum Opportunitätsprinzip und zu den Grundsätzen in dubio pro reo und in dubio pro duriore, sowie Art. 3 des GG.Geändert von EloKoN (17.07.2012 um 14:06 Uhr)
- 17.07.2012 14:47
AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Mit dem was wir an Steuern zahlen, könnten wir mehrere Staatsanwälte in Vollzeit anstellen. Von daher halte ich es für durchaus angebracht, dass jede Straftat verfolgt wird. Letzendlich dient dieses dem Wohl der Allgemeinheit.Ist es denn überzeugend das der Steuerzahler dafür aufkommen soll das du nicht bereit bist dein Geschäft zeitgemäß zu betreiben ? Wieviel Steuergeld allein die Bearbeitung eines entsprechenden Strafantrages kostet.Geändert von [netcup] Felix (17.07.2012 um 15:50 Uhr)
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