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17.07.2012 17:31AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Ich habs geahnt. Deutschland ist ein Volk von Webhostern. ;)Und der Steuerzahler, das sind wir.
Da du Betrug nicht nachweisen kannst/willst/brauchst steht dir eine diesbezügliche Feststellung nicht zu.Zudem ist Betrug ein von Amts wegen her zu verfolgendes Delikt und kein Antragsdelikt.
Ein Betrüger ist ein Betrüger wenn er rechtskräftig nach § 263 StGB verurteilt wurde.
Nicht wenn jemand eine Rechnung nicht bezahlt hat.
Du kannst auf das Grundgesetz pochen wie du willst. Denn (auch ich kann Latein googeln) lex specialis derogat legi general.
Die Staatsanwaltschaft MUSS das Verfahren einstellen wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht.
Wenn z.B. beim Betrug der Vorsatz nicht nachweisbar ist, muss nach §170 StPO das Verfahren eingestellt werden.
Und da wird es dann schonmal richtig eng.
Wie du schon festgestellt hast.
Du musst nichts nachweisen.
Die Staatsanwaltschaft kann nichts nachweisen.
Was verlangst du also ?
Das sich drei Volljuristen und zahlreiche Beamte mit einer Tat auseinandersetzen die vielleicht gar keine ist ?
@ [netcup] Felix
Ja, dass wär fein. Wenn jeder selbst entscheiden könnte wofür seine Steuern verwendet werden.
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17.07.2012 17:42AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Deswegen hab ich auch ein Grinsen drangehangen.
Eine Aussage wie
Impliziert das ansonsten niemand Steuern zahlt.Und der Steuerzahler, das sind wir.
In Deutschland gibt es evtl 500 Webhoster von denen vielleicht 200 steuerpflichtig sind.
Da bleiben also noch ein paar andere übrig die auch Steuern zahlen obwohl sie keine Webhoster sind.
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17.07.2012 19:39AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Ich glaube kaum, dass Du Jura studiert hast, denn Du verstehst grundlegende Dinge des Rechts nicht.
Höre also bitte auf, Deine persönliche Meinung als Wissen darzustellen.
Das kann ich auch - ich muss es aber in vielen Fällen nicht. Ich schreibe hier mein Wissen auf, nicht meine Ergebnisse aus der Google-Suche. Und was lex specialis derogat legi generali hier zu suchen hat, weiß ich auch nicht, denn der Grundsatz der Unschuldsvermutung, der hier aber genausowenig zu suchen hat, ist keine Ausnahme, sondern im Grundrecht verankert (nicht ausdrücklich).Du kannst auf das Grundgesetz pochen wie du willst. Denn (auch ich kann Latein googeln) lex specialis derogat legi general.
Auch falsch, meine Aussage implizierte gar nichts. Sie sagte ausdrücklich aus, dass wir Steuerzahler sind. Diese Aussage bedeutet nicht, dass alle anderen Leute unseren Beruf ausüben oder dass alle anderen Leute keine Steuern bezahlen würden. Deine Würdigung meiner Aussage ist völlig unlogisch.Impliziert das ansonsten niemand Steuern zahlt.
Auch das zeigt, dass Du anscheinend nicht weißt, worum es hier geht. Seine Rechnung nicht zu bezahlen, sagt nichts aus.Nicht wenn jemand eine Rechnung nicht bezahlt hat.
Es kommt auf den Einzelfall an. Bestellt jemand beispielsweise eine Ware im Wissen, dass er sie möglicherweise nicht bezahlen kann, macht er sich genauso strafbar, da in diesem Fall der Vorsatz dolus eventualis genügt. Bestellt er die Ware in der Absicht, nicht zu bezahlen - sie sich ohne Bezahlung zu erschleichen - "genügt" in diesem Falle der Vorsatz dolus directus 1.
Du setzt hier voraus, dass zur Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bereits eine Schuldfeststellung erfolgt sein muss.Da du Betrug nicht nachweisen kannst/willst/brauchst steht dir eine diesbezügliche Feststellung nicht zu.Zudem ist Betrug ein von Amts wegen her zu verfolgendes Delikt und kein Antragsdelikt.
Das jedoch ist eine rechtlich falsche und unsinnige Aussage, da die Staatsanwaltschaft nicht berechtigt und auch nicht dafür da ist, die Schuld eines Beschuldigten (im Zwischenverfahren des Angeschuldigten, im Hauptverfahren des Angeklagten, wenn Du es genau wissen willst) festzustellen.
Die Schuldfeststellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gericht.
Wie Du darauf kommst, eine derartige Feststellung stehe mir nicht zu, ist mir schleierhaft: Anscheinend bist Du nicht einmal selbständig tätig, denn es ist bereits Allgemeinwissen, dass es sich bei Betrug um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt. Das bedeutet, wie ich bereits sagte, dass ein solches Delikt von Amts wegen her zu verfolgen ist.
Es gibt Strafanzeigen und es gibt Strafanträge. Strafanträge beziehen sich auf Antragsdelikte, wie beispielsweise Beleidigung. Man stellt daher keinen Strafantrag wegen Betruges, sondern erstattet Strafanzeige wegen Betruges.
Da Du nicht einmal diese grundlegenden Unterschiede kennst, weiß ich nicht, wieso Du ständig versuchst mich zu verbessern.Geändert von EloKoN (17.07.2012 um 19:47 Uhr)
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19.07.2012 00:25AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Na da machen wir es doch mal ganz einfach.
Tatsächlich habe ich kein Jura studiert.
Das ist jetzt der Zeitpunkt an dem du nachweist, dass du Jura studiert hast.
Mein googeln bezog sich auf die entsprechende Schreibweise in latein.
Das lex specialis für dich keine Relevanz hat ist ein deutliches Zeichen dafür, dass du nur vorgibst Ahnung zu haben.
Selbst das Grundgesetz schließt sich gegenseitig aus.
Deine Aussage lautete :Auch falsch, meine Aussage implizierte gar nichts
Das impliziert recht deutlich, dass die Leute die sich mit deinen Aussagen identifizieren die Steuerzahler sind.Und der Steuerzahler, das sind wir.
Woher sonst das WIR Gefühl ?
Nachweis ?
Du redest hier jetzt von einem Einzelfall.
Aus dem was du zum Download bereit stellst geht das nicht hervor.
Du präsentierst das auf einer Plattform die täglich von tausenden Besuchern frequentiert wird.
Du behauptest, dass Rechnungen um nachhinein grundsätzlich nicht bezahlt werden.
Ganz im Gegenteil.Du setzt hier voraus, dass zur Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bereits eine Schuldfeststellung erfolgt sein muss.
Du bist derjenige der Strafverfolgung wegen Betrug ohne entsprechende Beweise in die Wege leitet.
Zeigst du mir bitte mal die Stelle wo ich das verneinet habe !Das jedoch ist eine rechtlich falsche und unsinnige Aussage, da die Staatsanwaltschaft nicht berechtigt und auch nicht dafür da ist, die Schuld eines Beschuldigten (im Zwischenverfahren des Angeschuldigten, im Hauptverfahren des Angeklagten, wenn Du es genau wissen willst) festzustellen.
Die Schuldfeststellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gericht.****[/B].
****
Schaust du dir bitte mal die von dir gewählte Überschrift zu diesem Thema an !
Diese lautet : Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Da hätte ich ja jetzt mal ganz besonders gerne deine Rechtfertigung dafür jemanden als Betrüger zu benennen.
Sollte das nicht nach deiner Aussage :
festgestellt werden ?]Die Schuldfeststellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gericht
Zeig mir ein von dir unterschriebenes. rechtskräftiges Urteil.
Zumindest bevor du mich nach (m)einem Studium fragst.Geändert von Inet (19.07.2012 um 00:29 Uhr)
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19.07.2012 14:32AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Ich hab Deinen Beitrag nur teilweise überflogen und dann aufgehört zu lesen.
Du hast in diesem Bereich überhaupt gar keine Ahnung, also weiß ich nicht, was Du von mir möchtest. Wenn Du Beratung brauchst, wende Dich an einen Rechtsanwalt - ich bin keiner und würde Dich auch nicht vertreten, da Du ohnehin beratungsresistent bist.
Wenn man sich in bestimmten Rechtsbereichen so wie ich jahrelang durch ein Selbststudium fortbildet und Erfahrungen in Prozessen sammelt, ist das etwas anderes. Du kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Offizial- und Antragsdelikt, also bitte höre auf, Dich lächerlich zu machen und die anderen hier zu verwirren.
Zudem hast Du bist jetzt nicht verstanden, worum es hier überhaupt geht. Deine "Ausführungen" liegen also vollkommen neben der Sache.
Deinen nächsten Beitrag werde ich schlichtweg ignorieren, außer Du präsentierst mir eine ordentliche Deduktion.
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19.07.2012 14:56AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Man kann auch an Diskussionen teilnehmen ohne das man nicht geläufige Fachbegriffe verwendet, die man mal irgendwann irgendwo gehört hat. Und dies nur tut, um sich wichtig zu tun oder um andere Gesprächspartner zu verunsichern.
Für z.b. Deduktion kann man auch Fortführung, Herleitung etc verwenden.| Homepage: http://www.optimate-server.de | Email: info@optimate-server.de |
| Telefon: 06003 / 9344144 | Telefax: 06003 / 9344143 | ICQ: 87243150 |
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19.07.2012 18:17AW: Der Betrüger & die erfreuliche Einstellung des Strafverfahrens
Eingangs wurde ja erwähnt, dass die Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden. Kann das jemand bestätigen, dass nicht nach anderen Normen eingestellt wird?
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