- Gast27.12.1999 09:57
Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Hallo!
Noch vor wenigen Tagen war ich von dem Preisleistungsverhältnis
der Firma BA Internet Services (http://www.bais.de) sehr überzeugt
und hatte mich von den fetten Text 'Preis pro Monat (USA) DM 30,00',
für 100MB blenden lassen. Die Berrechnung für ein Jahr stand ebenfalls
unter dem monatlichen Preis und suggerierte mir damit den Eindruck
der wahlweisen Zahlungsweise. Bei der ersten Rechnungsstellung stellte
sich anschließend heraus, das der Abrechnungstournus für jährlich im
Voraus zu zahlen ist (lt. Kleingedrucktes der AGB vom 13.12.1999).
Wer hat von Euch ähnlich Erfahrungen gemacht und ist ebenfalls der
Meinung das dies Irreführend ist, bzw. wer weiß, wie die Rechtliche
Situation in Deutschland, laut Telekommunikationsgesetz für
Bildschirmverträge aussieht ? (Nach meinem Erkenntnisstand ist dies
noch offen)
Gruß
Martin Laarz
- Gast27.12.1999 18:31
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Hallo Martin,
noch vor einigen Wochen gab es im Bestellformular den Punkt Zahlungsweise 1 oder 3 Jahre. Es gab damals auch noch 3 Jahres Pakete. Diese sind entfallen, wie ich der HP entnehmen konnte.
Mein Tip, schreib doch BAis einmal an und mache auf den Fehler aufmerksam, so hilfst Du wenigstens neuen Kunden.
Gruß
Stefan
- Gast27.12.1999 21:26
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Hallo Stefan.
Dies habe ich getan und BA Internet Service verwies anfangs nur
(etwas ungehalten) auf den pünktlichen Zahlungseingang. Nach
nochmaligem Nachfragen haben wir uns dann zunächst auf eine
halbjährliche Zahlungsweise geeinigt.
Was mir heute immer wieder auffiel ist, das viele Anbieter, mit einem
monatlichen Betrag werben und Zahlungen für ein halbes, oder sogar
ein Jahr im Voraus abrechnen. Was mich an solchen Verwirrspielchen
stört ist, das hier anscheinend eine Gesetzeslücke für Bildschirmverträge
schamlos, auf dem Rücken der Kunden, ausgenutzt wird. Ich habe ein
Angebot welches einen monatlichen Betrag und einen Jährlichen Betrag
ausweist und suggeriert damit auch eine monatliche Zahlweise, so wie es
bei allen anderen Hoster inzwischen ja auch durchaus gängig ist.
Wer hat in diesem Bereich noch Erfahrungen gemacht ?
Gruß
Martin Laarz
- Gast27.12.1999 22:15
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Bei Strato z.B. werden die Preise auch pro Monat angegeben. Im Kleingedruckten
steht dann der Abrechnungszeitraum.
- Gast28.12.1999 10:14
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Die Generelle Frage die sich mir dabei stellt, ist,
ob dieser Usus rechtens ist oder nicht ... ???
Gruß
Martin Laarz
- Gast28.12.1999 11:09
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Naja, jeder kann lesen :)
- Gast30.12.1999 12:20
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Andreas schrieb:
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Naja, jeder kann lesen :)
Genau. Gerade bei Klein- und Kleinstbeträgen ist es sinnvoll, Kosten über mehrere Monate oder ein Jahr zusammenzufassen. Wenn Du Dir ein Abo für irgendeine Zeitschrift bestellst, zahlst Du meist auch ein Jahr in Voraus.
Wenn die Zahlungsweise in den AGBs steht, hast Du diesen zugestimmt und hast keinen Grund, Dich zu beschweren.
- Gast30.12.1999 14:47
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
> Wenn die Zahlungsweise in den AGBs steht, hast Du diesen zugestimmt und
> hast keinen Grund, Dich zu beschweren.
Natürlich hat er. Im Angebot eines Produkts hat der Endpreis für dieses zu stehen. Da bricht sich ganz gewiß niemand einen Zacken aus der Krone, wenn in dem Angebot direkt steht: Vertrag/Abrechnung jährlich o.ä. Besonders dann wenn man verschiedene Angebote mit verschiedenen Abrechnungsvarianten hat, ist der Hinweis auf die AGB unredlich. Die AGB sind dazu da, ALLGEMEINES zu regeln, nicht produkt-spezifisches.
Etwas anderes ist es, wenn wie in der Webhostlist z.B., die Preise nur monatlich angegeben werden können. Aber auch da kann man dies in die Anmerkungen schreiben.
Wenn ich ein Produkt anbiete und erst in den AGB erwähne, daß der angegebene Preis nur realisiert werden kann, wenn ein Jahresvertrag abgeschlossen wird, ist das versuchte Täuschung. (wenn nicht rechtlich, dann moralisch).
- Gast29.01.2000 21:48
RE: Monatliche ausgeführte Kosten Irreführend ?
Auszug aus den AGB von BAIS:
4. Preise und Zahlung
BAIS ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Bei Vertragsverlängerungen gilt der Tarif des Tages der letztmöglichen Kündigung. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist BAIS berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. BAIS stellt seine Leistungen jährlich in Rechnung, falls nicht anders schriftlich vor Bestelleingang von BAIS bestätigt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu Zahlung fällig.
In den Leistungen ist ein kostenloser eMail Support enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des virtuellen Servers beschränkt.
>-------------------------------------------Ende des Auszugs-----------------------------------<
...finde ich eigentlich logisch, da eine monatliche Abrechnung einen verwaltungstechnischen Mehraufwand (12-Abbuchungen) bedeutet, der die niedrigen Angebotspreise wohl nicht mehr ermöglichen würde.

Dann musst du irgend ein Belohnungsprogramm einführen, sonst wird keiner die Fragen beantworten außer Schüler und Studenten denen langweilig ist und hier reden wir warscheinlich nicht von Experten...
Webhosting Experten: Beta Test