Thema: Mahnung per E-Mail
- Gast14.05.2000 16:32
Mahnung per E-Mail
Heylio!
Habe ein kleines rechtliches Problem. Mein Provider verschickt seine Rechnungen per Mail. Soweit so gut. Nun meine Fragen:
1. Ist es aber eigentlich rechtens, wenn er mir eine als HTMl-Datei an seine Mail angehängte _Mahnung_ schickt? Immerhin enthält diese Mahnung keine eigenhändige Unterschrift. Ist sie somit ungültig?
2. Wie kann ich beweisen, daß ich bisher noch gar keine erste Mahnung erhalten habe und somit auch nicht bereit bin Mahngebühren oder Verzugszinsen zu bezahlen? Oder muß ich selbst gar nicht beweisen, daß ich diese Mahnung nicht erhalten hab? Liegt die Beweislast also beim Provider?
Hoffe sehr, ihr könnt mir weiterhelfen.
Regards
Jan
-
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- 28.05.2000
14.05.2000 18:42RE: Mahnung per E-Mail
Du meinst wohl, daß ein schmarotzendes
******och wie du in einem Provider-Forum
auch noch Hinweise kriegt, wie man seine
Zahlung so lange wie möglich herauszögert?
- Gast14.05.2000 19:43
RE: Mahnung per E-Mail
Hallo Janek,
seit 1. Mai gilt ein neues Gesetz, dank dem eine Mahnung nicht mehr nötig ist. AFAIK gerät der Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Verzug, sodaß der Gläubiger ohne weitere Mahnung 4% Verzugszinsen berechnen kann. Genaueres weiß ich im Moment nicht.
Christian
- Gast14.05.2000 19:50
RE: Mahnung per E-Mail
| Du meinst wohl, daß ein schmarotzendes
| ******och wie du in einem Provider-Forum
| auch noch Hinweise kriegt, wie man seine
| Zahlung so lange wie möglich herauszögert?
Nein. Bist Du immerr so unfreundlich oder abe ich mich etwa so unklar ausgedrückt? Es geht einfach nur darum, daß ich es nicht einsehe, Mahngebühren fr eine 2. Mahnung zu zahlen, obwohl ich noch keine 1. erhalten habe.
- Gast14.05.2000 19:54
RE: Mahnung per E-Mail
| seit 1. Mai gilt ein neues Gesetz, dank dem eine Mahnung
| nicht mehr nötig ist. AFAI gerät der Schuldner automatisch
| nach 30 Tagen in Verzug, sodaß der Gläubiger ohne weitere
| Mahnung 4% Verzugszinsen berechnen kann.
Und das gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Mai abgeschlossen wurden?
- Gast14.05.2000 20:31
RE: Mahnung per E-Mail
Hallo !
Wenn er die Mahnung an Deinen bei ihm bestellten Account geschickt hast...wird er mit sehr hoher Warscheinlichkeit beweisen können das Du die Mahnung erhalten hast.
Aber warum schreibst Du ihm nicht eine nette Mail das Du die Mahnung nicht erhalten hast und überweist einfach den Betrag ?
Und mal gaaaanz erlich...nachdem Du Deine Rechnung erhalten hast...und mit Sicherheit auch den Zahlungstermin....bräuchte Dein Provider Dir gar nicht mehr mahnen sondern hätte gleich den Betrag einpfänden lassen können wenn Du überfällig bist.
Gruß Martin
- Gast14.05.2000 22:29
RE: Mahnung per E-Mail
Nein. Das gilt für Rechnungen, die ab dem 01.05.2000 fällig werden.
- Gast14.05.2000 22:40
RE: Mahnung per E-Mail
Rechnungen per eMail sind grundsätzlich erlaubt. Aber es gibt auch Einschränkungen, weil noch nicht alle Finanzämter dies akzeptieren.
Unterschriften auf Rechnungen bzw. Mahnungen sind nicht notwendig, auch nicht üblich.
Bei uns wurde vor 1 Jahr ein neues Postverteilungszentrum eröffnet. Hier kam es bis heute vor, daß einige Belege mit sehr großer Verspätung ankommen. Beispielsweise werden Beträge von meinem Konto abgebucht, obwohl keine Rechnung vorliegt. Am Poststempel sehe ich aber, daß die Geschäftspartner die Rechnugen meistens rechtzeitig abgeschickt haben.
Gelegentlich kommt es vor, daß Briefe/Rechnungen tatsächlich nicht ankommen. Hierbei empfiehlt es sich, seinen Partner anzurufen und ihm dies mitzuteilen. I. d. R. haben die auch Verständnis und sind zufrieden, wenn der normale Rechnungsbetrag umgehend überwiesen wird.
- Gast14.05.2000 23:50
RE: Mahnung per E-Mail
Korrekt !!!! Endlich mal einer hier, der mir aus der Seele spricht :)
- Gast15.05.2000 03:22
RE: Mahnung per E-Mail
> 1. Ist es aber eigentlich rechtens, wenn er mir eine als HTMl-Datei an seine Mail angehängte _Mahnung_ schickt? Immerhin enthält diese Mahnung keine eigenhändige Unterschrift. Ist sie somit ungültig?
Mahnung ist die dringende und bestimmte Aufforderung zur Leistung.
Leistung hier = Zahlen.
Wenn er Dir schreibt, dass Du mal endlich zahlen sollst, bist Du mit dem Zugang der Mahnung im Verzug.
>2. Wie kann ich beweisen, daß ich bisher noch gar keine erste Mahnung erhalten habe und somit auch nicht bereit bin Mahngebühren oder Verzugszinsen zu bezahlen? Oder muß ich selbst gar nicht beweisen, daß ich diese Mahnung nicht erhalten hab? Liegt die Beweislast also beim Provider?
Wie Du das in Deinem Fall beweisen kannst, weiss ich halt auch nicht.
Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist. Also hier der Provider, dass er gemahnt hat.
So, jetzt is aber gut. Mehr dazu beim Rechtsanwalt Deines Vertrauens.
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