Werbung

Bestellung von Werbeplätzen
Mit Ihrer Bestellung werden folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil akzeptiert. Bitte bestätigen Sie die Kenntnissnahme dieser AGB.

JA, ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Werbeaufträgen auf den Internetpräsenzen der Bernhard Medien GmbH

1. Werbeauftrag

"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten auf Internetpräsenzen der Bernhard Medien GmbH zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. "Internepräsenzen" der Bernhard Medien GmbH im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von der Bernhard Medien GmbH betriebene Seiten im Internet, inbesondere unter der Domain-Kennzeichnung webhostlist.de.

2. Werbemittel

Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

- aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.

Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluß

Der Vertrag kommt erst zustande durch

a) schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder
b) die Online erfolgende Verbreitung der Werbung.

Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.

4. Abwicklungsfrist

Werbemittel sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

5. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Nachlaßerstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Bernhard Medien GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß an die Bernhard Medien GmbH zu erstatten.

Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlaß, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

7. Plazierungsangaben

Hat der Auftraggeber keinen Plazierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Plazierung des Werbemittels wird von Auftraggeber und der Bernhard Medien GmbH einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die Bernhard Medien GmbH nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

Für die Plazierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

8. Datenanlieferung

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der Bernhard Medien GmbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die Bernhard Medien GmbH Ersatz an.

Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht von der Bernhard Medien GmbH zur Aufbewahrung endet drei Wochen nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.

9. Ablehnungsbefugnis

Die Bernhard Medien GmbH behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Bernhard Medien GmbH unzumutbar ist. Insbesondere kann die Bernhard Medien GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch ein Link verwiesen wird.

10. Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, daß er alle zur Plazierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Bernhard Medien GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bernhard Medien GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

11. Gewährleistung des Anbieters

Die Bernhard Medien GmbH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Läßt die Bernhard Medien GmbH eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut von ungenügender Wiedergabequalität, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

12. Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt.

13. Haftung

Eine Haftung von Bernhard Medien GmbH sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet Bernhard Medien GmbH höchstens bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.

Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

14. Preisliste

Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Für von der Bernhard Medien GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Bernhard Medien GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten der Bernhard Medien GmbH zu halten.

15. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Bernhard Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

Erfolgt auch nach wiederholter Mahnung keine Zahlung, so wird webhostlist.den Eintrag des betreffenden Anbieters aus dem Verzeichnis entfernen, bzw. mit einem Zusatz versehen. Dies gilt auch bei einer Platzierung über Werbeagenturen oder sonstige Werbemittler.

Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Bernhard Medien GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen ist die Bernhard Medien GmbH berechtigt Auskünfte über den Werbetreibenden einzuholen die zur Sicherung der Forderungen von Bernhard Medien GmbH dienen. Gleichzeitig wird die Bernhard Medien GmbH Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder nicht eintreibbaren Forderungen an gewerbliche Auskunfteien weiterleiten. Die Bernhard Medien GmbH nutzt hierfür die Dienste von auson, Ahornstr. 2, 47829 Krefeld.

16. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Olching.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Bernhard Medien GmbH . Soweit Ansprüche der Bernhard Medien GmbH im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.

Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Bernhard Medien GmbH vereinbart.