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| Bestellung von Werbeplätzen |
JA, ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie.
| Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Werbeaufträgen auf den Internetpräsenzen der Bernhard Medien GmbH
1. Werbeauftrag "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten auf Internetpräsenzen der Bernhard Medien GmbH zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. "Internepräsenzen" der Bernhard Medien GmbH im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind von der Bernhard Medien GmbH betriebene Seiten im Internet, inbesondere unter der Domain-Kennzeichnung webhostlist.de. 2. Werbemittel Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: 3. Vertragsschluß Der Vertrag kommt erst zustande durch 4. Abwicklungsfrist Werbemittel sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Nachlaßerstattung Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Bernhard Medien GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß an die Bernhard Medien GmbH zu erstatten. 7. Plazierungsangaben Hat der Auftraggeber keinen Plazierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Plazierung des Werbemittels wird von Auftraggeber und der Bernhard Medien GmbH einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die Bernhard Medien GmbH nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. 8. Datenanlieferung Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der Bernhard Medien GmbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die Bernhard Medien GmbH Ersatz an. 9. Ablehnungsbefugnis Die Bernhard Medien GmbH behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Bernhard Medien GmbH unzumutbar ist. Insbesondere kann die Bernhard Medien GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch ein Link verwiesen wird. 10. Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, daß er alle zur Plazierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Bernhard Medien GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bernhard Medien GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist. 11. Gewährleistung des Anbieters Die Bernhard Medien GmbH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. 12. Mängelrüge Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. 13. Haftung Eine Haftung von Bernhard Medien GmbH sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. 14. Preisliste Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Für von der Bernhard Medien GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Bernhard Medien GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. 15. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Bernhard Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen ist die Bernhard Medien GmbH berechtigt Auskünfte über den Werbetreibenden einzuholen die zur Sicherung der Forderungen von Bernhard Medien GmbH dienen. Gleichzeitig wird die Bernhard Medien GmbH Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder nicht eintreibbaren Forderungen an gewerbliche Auskunfteien weiterleiten. Die Bernhard Medien GmbH nutzt hierfür die Dienste von auson, Ahornstr. 2, 47829 Krefeld. 16. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist Olching. |